Mietrecht
Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.
Typische Rechtsgebiete des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts und Immobilienrechts sind zum Beispiel:
- Spezialprobleme im gewerblichen Mietrecht
- die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
- die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
- Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen
- Mieterhöhungen
- Mietminderungen
- rückständige Mietzahlungen
- Kündigungen
- fristlose Kündigung
- ordentliche Kündigung
- Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
- Eigenbedarf (Eigenbedarfsklagen)
- Räumungsklagen
- Für Vermieter: Durchführung einer Räumungsklage
- Für Mieter: Verteidigung gegen eine Räumungsklage
- Mietaufhebungsvereinbarung
- Prozessführung
- Abmahnungen
- Mängel bzw. Mängelbeseitigung
- Rechtsprobleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen
- Schadenersatzforderungen
- Maklerverträge und Maklerprovisionen
- Rechtsfragen und -streitigkeiten Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG)
- Recht innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Verwaltung des Wohnungseigentums
- Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum
- Straftatbestände wie zum Beispiel Mietwucher, Hausfriedensbruch, Einmietbetrug, oder vorgetäuschter Eigenbedarf (Betrug).